KLEINKALIBER-SPORTGEWEHR      

Das Kleinkaliberschießen (KK) ist eine olympische Wett- kampfdisziplin und unterscheidet sich kaum vom Luftgewehr- schießen.
Nur ist beim Kleinkaliberschießen die Schießscheibe zwischen
25 und 100 Meter entfernt und entsprechend größer.
Beim Schießen mit Kleinkaliberwaffen auf 50 m Entfernung
(der Standard-Entfernung)
hat der Ringspiegel einen Durchmesser von 15,44 cm und die Zehn ist 10,4 mm groß. Visierung: Siehe Luftgewehr.


Beim KK-Sportgewehr wird stehend, kniend oder liegend geschossen. Es gibt noch verschiedene „Anfängerstellungen“, zum Beispiel liegend mit Stütze usw.
Diese werden jedoch nicht in einem offiziellen Wettkampf- programm durchgeführt.
In Deutschland dürfen in Schießsportvereinen Kleinkaliber- waffen ab dem 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
nur dann geschossen werden, wenn eine schriftliche
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Schießen im Original vorliegt oder ein Sorgeberechtigter beim Schießen anwesend ist. Zudem muss beim Schießen generell eine qualifizierte Schießaufsicht anwesend sein.
Regeln für das internationale Schießen mit Kleinkaliberwaffen stehen in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes.


Gesetzliche Voraussetzung (Deutschland)

Wenn man ein Kleinkalibergewehr erwerben will, benötigt man eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Diese muss bei der zuständigen Waffenbehörde (Kreisamt o.a.) beantragt werden. Voraussetzung dafür ist die Volljährigkeit
und ein Bedürfnisnachweis von einem anerkannten Schützenverein. Ein Bedürfnis besteht erst, wenn man nachweislich entweder einmal pro Monat oder 18-mal im Jahr
mit dieser Waffe in einem Verein regelmäßig trainiert hat. Außerdem muss man zum Erwerb einer WBK zuverlässig sein, das heißt man darf wegen keiner Straftat verurteilt worden sein.
Letztlich muss man auch noch eine bestandene Waffensach- kundeprüfung nachweisen können.
Dennoch gibt es Ausnahmen: Leistungsschützen (Landeskader usw.) können ab dem 14. Lebensjahr KK-Waffen erwerben, hierzu hält der Gesetzestext einen Absatz bereit.
(Öffentliches Interesse muss bestehen!)
 
 
 
   
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