GROßKALIBRIGE FAUSTFEUERWAFFEN  

Training:
Samstag
14:00 - 17:00 Uhr

Gebrauch

Kurzwaffen eignen sich wegen ihrer geringen Größe und Ge- wicht gut zum ständigen Führen bei Polizei und Sicherheits- kräften. In vielen Staaten dürfen sie von Bürgern auch zum Selbstschutz getragen werden. Bei der Jagd werden Kurzwaffen für den Fangschuss bei der Nachsuche und der Fangjagd verwendet.
Sportschießen oder auch Schießsport ist international der sportliche Umgang mit Schuss- oder Bogenwaffen (Armbrust, Bogen).
Sportliches Schießen bedeutet Schießen nach bestimmten Regeln.
Die Waffe wird dabei, entgegen ihrem militärischen oder jagdlichen Ursprung, als Sportgerät verwendet, ähnlich wie
der Speer beim Speerwerfen oder der Degen beim Fechten.
Schießsport wird auch als Präzisionssport bezeichnet.

Grundzüge des Sports
Ziel des Sportschießens ist es, die Mitte einer Schießscheibe, durch Einklang von Körper (statischem Aufbau und Körperbeherrschung) und Geist (innere Ruhe und Kontrolle
von äußeren Einflüssen), zu treffen. Dies braucht Training, sowohl körperliches wie auch mentales. Oft werden diese Belastungen unterschätzt und Schießen gelegentlich nicht als Sport anerkannt.
Die offiziellen Wettkämpfe in den verschiedenen Schießdisziplinen werden in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes geregelt, die dem Olympischen Reglement
folgt. Teilnehmen an Wettkämpfen auf Kreis-, Bezirks(Gau)-, Landes- und Bundesebene darf nur, wer die entsprechende Waffendisziplin in einer Vereinsmeisterschaft absolviert hat. Jede/r Schützin/Schütze muss also (mindestens) einem Schützenverein angehören und dort in einer Vereinsmeisterschaft die Waffendisziplin schießen,
in der sie/er an höherwertigen Wettkämpfen teilnehmen will.
Für die Teilnahme an höherwertigen Wettkämpfen ist zum Teil das Erfüllen bestimmter Limit-Ergebnisse erforderlich.
Das Sportschießen war bereits 1896 in Athen eine der olympischen Disziplinen.
Einer der Gründe war vermutlich, dass der Begründer der
Spiele der Neuzeit, Pierre de Coubertin, ein begeisterter Pistolenschütze war. Die Schießwettbewerbe wurden auf dem Schießstand im Vorort Kallithea ausgetragen. Es wurden zwei Wettbewerbe für Gewehre und drei für Pistolen ausgerichtet.
Insbesondere die Erlaubnis zur Wiedergründung des Deutschen Schützenbundes 1951, der bereits 1861 in Gotha gegründet worden war, sorgte in Deutschland für einen erneuten Aufschwung im Schießsport. In der Folge wurden ab Mitte der 1950er Jahre auf Kreis-, Bezirks- und Landesebenen die Strukturen für eine moderne Sportorganisation geschaffen.
Die verschiedenen Kaliber für Sportliches Schießen:
  • 9mm:
    Die Patrone 9×19 mm, auch 9 mm Parabellum oder 9 mm Luger genannt, ist eine der weltweit am weitesten verbreiteten Pistolen-Patronen.
  • 45 ACP:
    Die .45 ACP („0.45 inch Automatic Colt Pistol“) gibt ihre Bewegungsenergie (rund 500 Joule) zum großen Teil im getroffenen Ziel ab, was mit dem großen Querschnitt des Projektils im Verhältnis zur Bewegungsenergie zusammen-
    hängt.
    Das hat den Vorteil, dass sie mit geringerer Wahrschein- lichkeit ihr Ziel durchschlägt und so Personen, welche sich hinter dem Ziel befinden, weniger gefährdet. Aus diesem Grund wird die .45 ACP häufig im Polizeidienst, insbe- sondere bei der Geiselbefreiung, eingesetzt.
  • 357 Magnum:
    Die Patrone .357 Magnum wurde von der Firma Smith & Wesson entwickelt. Sie entspricht einer um ca. 3,4 mm längeren .38-Special-Hülse. Dadurch wird vermieden,
    dass die stärkere .357-Magnum-Munition in .38-Revolvern
    verschossen wird, denn der durch die .357-Patrone entstehende Gasdruck könnte die Waffe sprengen und
    somit den Schützen gefährden.
    Es ist jedoch gefahrlos möglich, .38-Special-Munition
    in .357-Magnum-Revolvern zu verschießen. Ursprünglich wurde die .357-Magnum-Munition für Revolver produziert,
    es gibt heute jedoch eine Vielzahl von Lang- und Kurzwaffen, die in diesem Kaliber hergestellt werden.
  • 44 Magnum:
    Die .44 Magnum wurde in erster Linie für die Verwendung
    in Revolvern ausgelegt.
    Der Name gibt das nominelle Kaliber der Patrone an, das 0,44 Zoll (11,176 mm) beträgt,der Zusatz Magnum weist
    auf höhere ballistische Leistungen innerhalb dieser Kali-
    berklasse hin.
    1955 präsentierte der Waffenhersteller Smith & Wesson
    aus Springfield, Massachusetts, mit dem Modell 29 erst_ mals einen 6-schüssigen Revolver der Kaliberbezeichnung .44 Magnum. Eine Zeit lang war die .44 Magnum die stärkste Patrone für Faustfeuerwaffen, wird inzwischen aber von anderen Patronen wie etwa .480 Ruger, .454 Casull oder .500 Wyoming Express übertroffen.
    In Abhängigkeit von der Laborierung und vor allem der Lauflänge der verwendeten Schusswaffe erzielen Patronen des Kalibers .44 Magnum Geschossenergien an der
    Mündung von knapp unter 1000 bis zu fast 1500 Joule. Gebräuchliche Lauflängen liegen zwischen 3 und 12 Zoll, üblich sind 6 bis 6½ Zoll, entsprechend 152–165 mm.
    Erst in jüngerer Vergangenheit haben sich auch halbautomatische Selbstladepistolen wie zum Beispiel der Desert Eagle von Israel Military Industries für bekannte
    Magnum-Kaliber wie .44 am Markt etabliert.
 
Erwerb und Besitz
Der Erwerb, der Besitz und der Schusswaffengebrauch sind in den meisten europäischen Ländern stark durch jeweilige Gesetze reglementiert. Verstöße sind meist ein Vergehen.
Schusswaffen können in Deutschland unter Voraussetzungen laut §§ 4–9 Waffengesetz erworben werden:
  • Das vollendete 18. Lebensjahr (bei Großkaliberwaffen vollendetes 25. Lebensjahr)
  • Zuverlässigkeit (keine relevanten Straftaten verübt haben, zuverlässige Aufbewahrung, regelmäßige Teilnahme an Trainings-, Wettkampf- u. Meisterschaftsveranstaltungen
    etc.)
  • Persönliche Eignung (nicht gegeben z. B. bei Geschäfts- unfähigkeit, Abhängigkeit, psychischen Erkrankungen usw.)
  • Bedürfnis (z. B. als Sportschütze, Jäger, Sachverständiger, Sammler oder besonders gefährdete Person)
  • Sachkunde (Wissen über rechtliche und technische Aspekte von Waffen und deren Gebrauch sowie praktischer Umgang)
    Im Kriegswaffenkontrollgesetz benannte Schusswaffen dürfen in Deutschland von Zivilpersonen nicht erworben werden. Das Bundeskriminalamt kann jedoch Ausnahme- genehmigungen erteilen.
   
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